Aktiv Schaumreiniger 2000 ist ein Spezialreiniger für Sichtscheiben von Bäckerei, Fleischerei und Pizzaöfen sowie Kamine, Kachelöfen und Kaminöfen. Beseitigung von starken Verschmutzungen auf Edelstahlflächen, Fettauffangblechen, Grillroste und Räucheröfen. Löst Bremsstaub auf Autofelgen problemlos und schnell.
- Aktivschaum u. Reinigungsmittel
- CKW-frei, aromatenfrei
Kennzeichnung
Signalwort: Gefahr
Piktogramme: GHS02-GHS07
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
Sicherheitshinweise
Revisions-Nr.: 2,1 D - DE Überarbeitet am: 17.04.2015
Elaskon Aktivschaumreiniger 2000 Spray
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 17.04.2015 Materialnummer: ELA510510 Seite 2 von 9
Elaskon Sachsen GmbH & Co KG
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F
aussetzen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen
fernhalten. - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
EU-Vorschriften
Angaben zur VOC-Richtlinie 2004/42/EG: 10 % (92,0 g/l)
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG).
Beschäftigungsbeschränkung:
Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend
Status: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
(siehe auch SDB Punkt 15)