Im Haushalt:
Zur Reinigung von Glas, Fenstern (einschließlich der Rahmen), Fliesen, Kacheln, Emaille, Resopalflächen, Toilettengarnituren, Edelstahlspülen- und Sanitärarmaturen u.v.a.m.
Im Kraftfahrzeugbereich:
Zur Reinigung von Glasflächen, Polstern, Amaturenbrett und Instrumenten. Entfernt wirkungsvoll Nikotin, Fett und Weichmacherrückstände.
Im Büro:
Zur Reinigung von Bildschirmen.
Schmiert nicht, klebt nicht, trocknet streifenfrei auf.
Kennzeichnung
Signalwort: Gefahr
Piktogramme: GHS02 GHS07
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F
aussetzen.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208 Enthält (R)-p-Mentha-1,8-dien. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen
fernhalten. - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sonstige Gefahren
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher
Gemische möglich.
EU-Vorschriften
Angaben zur VOC-Richtlinie: 26,785 % (239,994 g/l)
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten
(§§ 4 und 5 MuSchRiV). Beschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter
beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV).
Beschäftigungsbeschränkung:
Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend
Status: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für folgende Stoffe in diesem Gemisch durchgeführt.
(siehe auch SDB Punkt 15)